Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Schutz vor sexuellen Übergriffen und Diskriminierung in Unternehmen immer wichtiger

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das sowohl physische als auch psychische Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter:innen haben kann. Es umfasst alle unerwünschten verbalen, nonverbalen oder körperlichen Handlungen, die sexueller oder diskriminierender Natur sind oder auf das Geschlecht oder die Sexualität oder die Herkunft der betroffenen Person abzielen und die Arbeitsumgebung beeinträchtigen. 

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für das Thema gestiegen. Viele Unternehmen haben bereits begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter:innen zu schützen. Dies ist jedoch ein fortlaufender Prozess, der eine kontinuierliche Aufklärung, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen erfordert. 

Die Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich notwendig. Unternehmen sind in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz bzw. durch Kolleg:innen zu schützen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Übergriffen zu minimieren. 

Wir unterstützen Sie bei der Prävention, der Soforthilfe und dem Krisenmanagement

Unsere Ziele:

1. Eindämmung von Schäden für mögliche Betroffene Personen
2. Vermeidung von Schäden für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bzw. Unternehmen
3. Einführung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen

Unsere Maßnahmen:

Beratung des Managements

  • Beratung des Managements bei den anstehenden Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Fällen und künftigen Ereignissen  
  • Offenes Feedback „von außen“: Spiegelung der Selbst- und der Fremdwahrnehmung 
  • Architektur des gesamten Maßnahmenpaketes  
  • Festlegung der Prioritäten und der sich daraus ergebenen zeitlichen Abfolge der Umsetzung 
  • Beratung bei konkreten Fällen sexueller Gewalt oder Diskriminierung, Bedarf an Sanktionen und/oder Einbindung weiterer externer Stellen und Behörden 
  • Arbeitsrechtliche Einschätzung unter Einbindung eines/einer Fachanwaltes/Fachanwältin für Arbeitsrecht

Akute Problemlösung (Containment)

  • Opferschutz: Ziel ist die Eindämmung von (weiteren) Schäden vor allem für Betroffene
  • Bereitstellung und/oder Auswahl eines/einer außerbetrieblichen Ansprechpartner:in, der/die nicht in direkter oder indirekter Verbindung zu den Betroffenen, der Belegschaft und dem Unternehmen steht, inkl. Angebot eines/einer externen Beschwerdestelle mit entsprechend geschultem Personal (analog zur Telefonseelsorge®), anonyme Meldemöglichkeit per E-Mail etc. 
  • Dokumentation der Fälle und Meldung zum Management 
  • Ansprache von Gefährdern, ggfs. arbeitsrechtliche Sanktionen; je nach Fallstärke: Externe/r Ermittler:in für die Recherche konkreter Verdachtsfälle
  • Nachsorge: Weitere Betreuung der Betroffenen, ggfs. Wiedereingliederung & Personalplanung etc. 

Krisenmanagement & Krisenkommunikation

  • Planung einer Kommunikationsstrategie zur Ansprache der Betroffenen und der restlichen Belegschaft, um Flurfunk und Reputationsschäden für Personen und Unternehmen zu vermeiden
  • Stimmungsbarometer (Stimmung im Unternehmen, in Abteilungen, in Teams) 
  • Medienmonitoring 
  • Planung und Bereitstellung eines/r Pressesprecher:in bzw. Kommunikationsberater:in für die Kommunikation nach Außen

Prävention

  • Vermeidung von Wiederholungen: Unter einer aktiven, gestaltenden Einbindung des Vertrauenskreises / Betriebsrates o.ä., ggfs. unterstützt durch externe Moderator:innen
    • Ausbildung / Coaching / Supervision interner Ansprechpartner:innen 
    • Entwicklung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Belegschaft 
    • Entwicklung von Angeboten für Betroffene (Stichwort „Frei-Raum“) 
    • Entwicklung von standardisierten Abläufen für den Umgang mit delikaten Problemen im Unternehmen 

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