Schutz vor sexuellen Übergriffen in Unternehmen immer wichtiger

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das sowohl physische als auch psychische Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter:innen haben kann. Es umfasst alle unerwünschten verbalen, nonverbalen oder körperlichen Handlungen, die sexueller Natur sind oder auf das Geschlecht oder die Sexualität der betroffenen Person abzielen und die Arbeitsumgebung beeinträchtigen.
In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gestiegen. Viele Unternehmen haben bereits begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter:innen zu schützen. Dies ist jedoch ein fortlaufender Prozess, der eine kontinuierliche Aufklärung, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen erfordert.
Die Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich notwendig. Unternehmen sind in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bzw. durch Kolleg:innen zu schützen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von sexuellen Übergriffen zu minimieren.
Wir unterstützen Sie bei der Prävention, der Soforthilfe und dem Krisenmanagement
Unsere Ziele:
1. Eindämmung von Schäden für mögliche Betroffene Personen
2. Vermeidung von Schäden für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bzw. Unternehmen
3. Einführung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen
Unsere Maßnahmen:
- Beratung des Managements bei den anstehenden Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Fällen und künftigen Ereignissen
- Offenes Feedback „von außen“: Spiegelung der Selbst- und der Fremdwahrnehmung
- Architektur des gesamten Maßnahmenpaketes
- Festlegung der Prioritäten und der sich daraus ergebenen zeitlichen Abfolge der Umsetzung
- Beratung bei konkreten Fällen sexueller Gewalt, Bedarf an Sanktionen und/oder Einbindung weiterer externer Stellen und Behörden
- Arbeitsrechtliche Einschätzung unter Einbindung eines/einer Fachanwaltes/Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Opferschutz: Ziel ist die Eindämmung von (weiteren) Schäden vor allem für Betroffene
- Bereitstellung und/oder Auswahl eines/einer außerbetrieblichen Ansprechpartner:in, der/die nicht in direkter oder indirekter Verbindung zu den Betroffenen, der Belegschaft und dem Unternehmen steht, inkl. Angebot eines/einer externen Beschwerdestelle mit entsprechend geschultem Personal (analog zur Telefonseelsorge®), anonyme Meldemöglichkeit per E-Mail etc.
- Dokumentation der Fälle und Meldung zum Management
- Ansprache von Gefährdern, ggfs. arbeitsrechtliche Sanktionen; je nach Fallstärke: Externe/r Ermittler:in für die Recherche konkreter Verdachtsfälle
- Nachsorge: Weitere Betreuung der Betroffenen, ggfs. Wiedereingliederung & Personalplanung etc.
- Planung einer Kommunikationsstrategie zur Ansprache der Betroffenen und der restlichen Belegschaft, um Flurfunk und Reputationsschäden für Personen und Unternehmen zu vermeiden
- Stimmungsbarometer (Stimmung im Unternehmen, in Abteilungen, in Teams)
- Medienmonitoring
- Planung und Bereitstellung eines/r Pressesprecher:in bzw. Kommunikationsberater:in für die Kommunikation nach Außen
- Vermeidung von Wiederholungen: Unter einer aktiven, gestaltenden Einbindung des Vertrauenskreises; ggfs. unterstützt durch externe Moderator:innen
- Ausbildung / Coaching / Supervision interner Ansprechpartner:innen
- Entwicklung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Belegschaft
- Entwicklung von Angeboten für Betroffene (Stichwort „Frei-Raum“)
- Entwicklung von standardisierten Abläufen für den Umgang mit delikaten Problemen im Unternehmen
Sie haben Fragen oder konkrete Fälle in Ihrem Unternehmen, bei denen wir Sie unterstützen können? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin oder schreiben Sie uns eine Nachricht:
Präventive Maßnahmen gegen Sexuelle Belästigung
Von den Besten lernen und die Fehler anderer vermeiden - Niederlande als Vorreiter
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass niederländische Unternehmen deutlich reifer und erfahrener mit dem Umgang des Themas sind als viele andere Unternehmen in Europa. Dieses mag an den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen ebenso liegen (in den Niederlanden gibt es bereits seit den 1990er Jahren ein spezielles Gesetz zum Schutz gegen Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz). Sowie einem gesteigerten Bewusstsein der Gesellschaft. In den Niederlanden gibt es bereits seit vielen Jahren eine starke Bewegung zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt. Die Gesellschaft ist sehr sensibel für das Thema sexuelle Belästigung und Opferschutz.
Deswegen arbeiten wir mit den besten Experten der Niederlande zusammen, die über Jahre wesentlich bei der Gestaltung und Anwendung geeigneter Maßnahmen beteiligt waren und sind.
Wir haben ebenso bereits viele Unternehmen begleitet, die von entsprechenden Problemen in der Belegschaft überrascht wurden und daher entweder in blinden Aktionismus verfielen oder die Herausforderungen unterschätzen. Vermeiden Sie die gleichen Fehler!
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