Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Laut einer Studie des Instituts für Angewandte Sexualwissenschaften und der Hochschule Merseburg aus dem Jahr 2020 gaben 89% der befragten Frauen und 29% der befragten Männer an, schon einmal sexuell belästigt worden zu sein. Eine weitere Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2018 ergab, dass fast jede zehnte Frau am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird.

Diese Zahlen zeigen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz seit Jahren ein weit verbreitetes Problem ist, das ernsthafte Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter*innen sowie auf das Unternehmen als Ganzes haben kann.   Da es am Arbeitsplatz kaum Ausweichmöglichkeiten gibt und die belästigende Person somit eine stetige Präsenz hat, muss durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass jeder Arbeitsplatz ein sicherer Ort für alle Angestellten ist und auch zukünftig bleiben wird. 

„Durch sexuelle Belästigung wird Macht demonstriert, Konkurrenz ausgeübt und Respektlosigkeit zum Ausdruck gebracht.“

antidiskriminierungsstelle.de

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und ihre Folgen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem. Dabei beschränkt sich der Arbeitsplatz als solches nicht nur auf das Büro oder andere Unternehmensräumlichkeiten, sondern bezieht darüber hinaus auch Dienstreisen, Firmenfeiern, Arbeitswege, Betriebsausflüge, Pausen und andere Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, mit ein. Unterschätzt wird, dass es Übergriffe durch Kolleg:innen auch im privaten Bereich geben kann, z.B. wenn sich Kolleg:innen privat zum After Work Event oder zuhause treffen.

Sexuelle Belästigung umfasst alle unerwünschten verbalen, nonverbalen oder körperlichen Handlungen, die sexueller Natur sind oder auf das Geschlecht oder die Sexualität der betroffenen Person abzielen und infolgedessen die Arbeitsumgebung beeinträchtigen. Entscheidend ist dabei die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht die Absicht der belästigenden Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht auf sexuelle Gewalt beschränkt, sondern bezieht sich auf sämtliche Formen von unerwünschtem Verhalten dieser Art. 

Zur sexuellen Belästigung können zum Beispiel unangemessene Bemerkungen, Witze oder Kommentare, unerwünschte Berührungen oder Avancen, sexuelle Anspielungen, anzügliche Gesten oder sexistische Witze gehören. Sie kann von Arbeitskollegen, Vorgesetzten, Kunden oder Lieferanten ausgehen und sowohl im Büro als auch außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.  

Zu den Folgen sexueller Belästigung zählen sowohl gravierende physische als auch psychische Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter:innen bis hin zu deren Arbeitsunfähigkeit. Deshalb hat sexuelle Belästigung in aller Regel erhebliche nachteilige Folgen für das Unternehmen u.a. durch abnehmende Produktivität, eine schlechte Arbeitsatmosphäre, Häufung von Arbeitnehmer:innen-Fehlzeiten, Reputationsverlust.  

Rechtliche Pflichten der Arbeitgeberseite 

Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass sie zudem rechtlich, z.B. in Deutschland nach §§ 12 AGG (Allg. Gleichbehandlungsgesetz), die Pflicht haben, ihre Beschäftigten vor jeder sexuellen Belästigung zu schützen – egal, ob diese von einem Vorgesetzten, Kolleg:innen und anderen Vertragspartner:innen ausgeht. Sie sind dafür verantwortlich, verschiedene Präventions- und Schutzmaßnahmen zu treffen, um sexueller Belästigung vorzubeugen, sowie nach einem Vorfall durch verschiedene Maßnahmen und Sanktionen zu gewährleisten, dass der künftige Schutz der betroffenen Person gegeben ist. Handelt es sich um sexuelle Übergriffe von strafrechtlicher Relevanz, wie beispielsweise sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gem. §§ 177 ff. StGB, sind zusätzlich Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig. 

Insbesondere kleinere und mittlere Betriebe in Deutschland unternehmen bislang selten aktiv Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung. Die Gründe sind vielfältig: Mangelndes Bewusstsein sowohl für die Pflichten als Arbeitgeber als auch die Existenz oder den Umfang der Vorfälle im eigenen Betrieb, zeitliche und personelle Kapazitätsengpässe, überholte Rollenvorstellungen und die geringfügig ausdifferenzierte Unternehmensstruktur… 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein tabuisiertes und mit Scham behaftetes Thema. 

Wie sehen vor diesem Hintergrund geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen aus? Welche Anforderungen muss ich als Arbeitgeber erfüllen? Was sollte sinnvollerweise geschehen, wenn es einen Vorfall gegeben hat? Wie schütze ich mein Unternehmen, aber auch die betroffene Person in angemessenem Rahmen? 

Wir unterstützen Sie bei der Prävention, der Soforthilfe und dem Krisenmanagement

Gemeinsam mit unseren niederländischen Expertinnen und Experten haben wir Lösungen zur Prävention, Intervention und dem Containment entwickelt. Dabei ist uns wichtig, dass die eingesetzten Maßnahmen sinnvoll auf den Betrieb angepasst, praktikabel umsetzbar und zugleich effektiv den Opferschutz in den Vordergrund stellen. Wir haben zahlreiche Unternehmen gesehen, bei denen ohne böse Absicht ergriffene Maßnahmen diese Ziele verfehlt haben. Ein hochprofessionelles Vorgehen ist deshalb bei diesem schwierigen Thema unerlässlich.  

Unser Maßnahmenkatalog – Prävention und Intervention: 

  1. Schaffung eines Arbeitsumfeldes, welches sexuelle Belästigung unwahrscheinlich macht durch: 
    • Stärkung des Managements im Umgang mit diesen und vergleichbaren delikaten Herausforderungen  
    • Culture Change“ im Betrieb durch Sensibilisierung und Durchführung von Schulungen 
  2. Soforthilfe durch: 
  3. Nachsorge 
    • Schaffung von geeigneten Wiedereingliederungsmaßnahmen / Exit Strategien 


      Mehr zu unseren Maßnahmen finden Sie hier